Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die geschäftliche Verbindung zwischen der Firma Stratlink KG und dem Kunden. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind alle Besucher unserer Internetseiten sowie die Kunden, die konkret zum Zweck der Vermittlung einer gewerblichen Finanzierungslösung Kontakt aufnehmen und/oder eine Anfrage stellen
Leistung
Geschäftszweck der Stratlink KG ist die Vermittlung von Vertragsabschlüssen im Bereich maßgeschneiderter Finanzierungslösungen für Ihr Unternehmen (gewerbliche Finanzierungslösungen). Hierzu gehören insbesondere die Fahrzeugfinanzierung, Reparaturfinanzierung und die Mietvorauszahlung.
Der Kunde teilt der Stratlink KG über das Anfrageformular unserer Internetseiten, per E-Mail, postalisch oder persönlich sowie auf anderen Kommunikationswegen die erforderlichen Daten bezüglich der von ihm gewünschten Finanzierungslösung mit. Die Anforderung aus der Anfrage ist unverbindlich.
Dem Kunden werden auf seine Anfrage hin ein oder mehrere Vorschläge für die angefragte Finanzierungslösung übermittelt und unterbreitet.
Die Stratlink KG ist hierbei in der Auswahl der mit ihr kooperierenden Finanzierungspartner frei.
Konditionen
Die Stratlink KG ist bemüht, dem Kunden auf seine Anfrage hin eine für ihn passende Finanzierungslösung zu vermitteln, kann jedoch keinerlei Gewähr dafür erbringen, dass eine bestimmte Anzahl oder gar alle am Markt befindlichen Finanzierungspartner einbezogen werden, ebenso wenig kann eine Gewähr dafür übernommen werden, dass die vorgeschlagenen Konditionen die günstigsten und aus Sicht des Kunden besten am Markt sind.
Bezüglich des Inhalts und der Richtigkeit der vermittelten Angebote ist allein der jeweils vorgeschlagene Finanzierungspartner verantwortlich.
Die mitgeteilten Finanzierungskonditionen sind freibleibend bis zum tatsächlichen Vertragsabschluss. Der Finanzierungspartner kann die Konditionen nach eigenem Ermessen ändern. Sobald die Stratlink KG hiervon Kenntnis erlangt wird der Kunde entsprechend unterrichtet und gegebenenfalls ein neues Angebot unterbreitet.
Dem Kunden obliegt es, der Stratlink KG die für die Finanzierungsanfrage gemachten Angaben richtig und vollständig zu übermitteln.
Etwaig auf den Internetseiten der Stratlink KG angegebene Konditionen dienen nur der ersten Orientierung und basieren auf bestimmten Grundannahmen, sind also nicht verbindlich und können im Einzelfall für den Kunden abweichen.
Vermittlung
Die Stratlink KG tritt lediglich als Vermittler zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Finanzierungspartner auf. Der Finanzierungsvertrag selbst kommt allein zwischen dem Kunden und dem Finanzierungspartner nach dessen Bedingungen zu Stande. Die Stratlink KG übernimmt deshalb keinerlei Gewähr für das Zustandekommen eines Vertrages. Eventuelle Ansprüche des Kunden können nur gegenüber dem jeweiligen Finanzierungspartner geltend gemacht werden.
Vergütung
Im falle der erfolgreichen Vermittlung trägt die Stratlink KG die Kosten der Bonitätsprüfung. Für den Fall das der Kunde die Vermittlung aus Gründen die die Stratlink KG nicht zu verantworten hat abbricht wir eine Aufwandsentschädigung (Stornogebühr) von 95€ dem Kunden berechnet.
Vergütungs-Staffelung:
Die Stratlink KG hat für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss des Finanzierungsvertrags gegenüber dem Kunden einen Anspruch auf die hiermit vereinbarte Vergütung gem. der nachfolgenden Staffelung in Verbindung mit dem jeweils vermittelten Finanzierungsvertrag. Sollten mehrere Finanzierungsverträge vermittelt werden, gilt für die Vergütung der Stratlink KG die Staffel für jeden Finanzierungsvertrag im Einzelnen, somit wird bei mehreren Finanzierungsverträgen die Berechnungsgrundlagen je Finanzierungsvertrag nicht aufaddiert.
Als Mindesthöhe der Berechnungsgrundlage wird zwischen den Parteien ein Betrag von mindestens 3.000€ vereinbart. Das ist unabhängig davon, ob zwischen dem Kunden und dem Finanzdienstleister bzw. Kreditinstitut im Finanzierungsvertrag eine geringere Ankaufslinie, Finanzierungsvolumen, Kreditlinie und/oder Aval-Limit abgeschlossen wird. Demnach beginnt die nachfolgende Staffel bei mindestens 1.000€ und endet bei maximal 499.999€.
Die Berechnungsgrundlage der Vergütung für die Stratlink KG ist bei
(1) der Vermittlung von Factoring-/Einkaufsfinanzierungs-/Lagerfinanzierungs-Verträgen die Ankaufslinien bzw. der Ankaufsrahmen für den Kunden.
(2) der Vermittlung von Leasing- / Mietkauf-Verträgen das Finanzierungsvolumen
(3) der Vermittlung von Betriebsmittelkrediten / Kontokorrentkrediten die Darlehenssumme
Die Vergütung der Stratlink KG wird je Finanzierungsvertrag nach nachfolgender Staffel berechnet:
*zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer
Haftungsbeschränkung
Die Stratlink KG bemüht sich ständig um die Richtigkeit und Aktualität der von ihr bereit gestellten Informationen und Daten. Eine Haftung oder Garantie für die Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen, Daten oder Berechnungen sowie der Finanzierungskonditionen ist jedoch ausgeschlossen.
Die Stratlink KG übermittelt die Anfrage des Kunden umgehend an den ausgewählten Finanzierungspartner, kann jedoch für die Dauer der Bearbeitung beim Finanzierungspartner ebenfalls keine Garantie oder Haftung übernehmen.
Die Stratlink KG schließt eine Haftung im Rahmen des Vermittlungsgeschäftes aus, soweit ihr oder einem ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzliche oder grob fahrlässige Begehungsweise vorzuwerfen sind.
Die Dienstleistung im Rahmen der Vermittlung umfasst keinerlei darüber hinausgehende Pflichten, insbesondere keine rechtliche oder steuerliche Beratung oder Bewertung des Finanzierungsgeschäfts oder seiner Folgen.
Die Stratlink KG übernimmt keine Haftung für Bearbeitungszeiten von Kreditinstituten
Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.
Schlussbestimmung
Sollte eine Klausel dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so sollen die übrigen nicht betroffenen Klauseln unberührt Geltung behalten.
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